Seit dem 01.01.2026 ist die Kita Zugspitze Teil der Münchner Kita Förderung. Bitte beachten Sie, dass sich unser Anmeldeprozess entsprechend verändert hat und die offizielle Platzvergabe nun über den kitafinder erfolgt.

Die Kita Zugspitze kennenlernen

Wir verzichten ganz bewusst auf einen großen Tag der offenen Tür, denn uns ist es sehr wichtig, dass wir Sie möglichst persönlich kennenlernen.

Mehrmals im Jahr laden wir Eltern in kleinen Gruppen von 3-4 Familien zu einem Kennlerntermin ein. In diesem Termin möchten wir  Ihnen unsere Konzeption und die pädagogische Arbeit ausführlich vorstellen. Selbstverständlich zeigen wir Ihnen hier auch unsere Räumlichkeiten. 

Für die Platzvergabe zum Kindergartenjahr 2026/27  laden wir nach Verfügbarkeit vorgemerkte Familien in KW 7 und KW 8 zu Kennlernterminen ein.

Gerne können Sie sich vormerken lassen, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen und abschicken.

Betreuungskosten

Die Kosten für die tägliche Betreuung in unserer Einrichtung richtet sich zum einen nach dem Alter Ihres Kindes und zum anderen nach den täglichen Buchungsstunden.

Gebührentabelle

> 3 bis 4 St.  > 4 bis 5 St.  > 5 bis 6 St.  > 6 bis 7 St. > 7 bis 8 St. > 8 bis 9 St. 
Krippe (Wohnort München) 95,00€ 121,00€ 146,00€ 172,00€ 198,00€ 224,00€
Kindergarten (Wohnort München) 38,00€ 48,00€ 58,00€ 69,00€ 79,00€ 90,00€
Krippe (Gastkinder) 259,00€ 323,00€ 389,00€ 453,00€ 511,00€ 549,00€
Kindergarten (Gastkinder) 105,00€ 135,00€ 163,00€ 192,00€ 221,00€ 250.00€

Der Elternbeitragszuschuss  des Landes Bayern i.H. von monatlich 100€ führt für alle Kindergartenkinder mit Wohnsitz in München dazu, dass sie den Kindergarten ab September des Jahres , in dem sie Ihren 3. Geburtstag feiern, beitragsfrei besuchen. 

Die Verpflegungspauschale beträgt 200,00€ pro Monat.

Die Betreuungsgebühren und die Verpflegungspauschale sind ungekürzt 12x im Jahr zu zahlen, auch wenn die Einrichtung durch Schließtage oder Krankheit des Kindes nicht besucht wird.

Ermäßigungen gelten laut den Vorgaben der Stadt München und sind durch die Eltern nachzuweisen.

Finanzielle Unterstützung

Über das für Sie zuständige Sozialbürgerhaus können Sie einen Antrag im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen. Dieser Zuschuss erfolgt nach einer festgelegten Bemessungsgrenze und kann abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bis zu 100% der monatlichen Betreuungskosten decken. Mehr Informationen finden Sie hier

Da sich eine finanzielle Unterstützung nach der individuellen Situation jeder Familie richtet, können Sie uns hierzu gerne persönlich kontaktieren.

 

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